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Heizungsförderung 2026: KfW 458 und die Frist zum 21. Juli

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6 Min. Lesezeit
Photovoltaikmodule auf einem Gebäudedach als Symbol für energetische Sanierung, Foto

Wer 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt über die KfW 458 einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus sind das aktuell bis zu 21.000 €.

Ab dem 21. Juli 2026 verschiebt sich diese Rechnung. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen über 30.000 € sinkt der Höchstzuschuss auf 19.600 €, und danach geht es alle sechs Monate weiter nach unten. Der Antragszeitpunkt entscheidet also über ein paar tausend Euro mit.

Das betrifft viele Bestandsgebäude aus den 1990er- und 2000er-Jahren, deren Öl- oder Gaskessel jetzt das Ende der üblichen Laufzeit erreicht. Rund um Wildau, Königs Wusterhausen und Zeuthen stehen genau solche Häuser.

Die vier Bausteine der KfW 458

Die Heizungsförderung ist ein Zuschussprogramm der KfW für selbstnutzende Eigentümer. Sie setzt sich aus einer Grundförderung und drei Boni zusammen, die addiert werden. Mehr als 70 % der förderfähigen Kosten sind aber in keinem Fall drin.

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Einbau einer förderfähigen Heizung, etwa Wärmepumpe, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Austausch einer noch funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung, nur für selbstnutzende Eigentümer
Effizienzbonus+5 %Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle
Einkommensbonus+30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr

Den vollen Satz erreicht nur, wer alle drei Boni kombiniert. Ein selbstnutzender Eigentümer mit niedrigem Einkommen, der eine alte Ölheizung gegen eine effiziente Wärmepumpe tauscht, kommt rechnerisch auf 30 plus 20 plus 5 plus 30, also 85 %. Ausgezahlt werden trotzdem höchstens 70 %.

Für die meisten selbstnutzenden Eigentümer sind Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus die Regel, zusammen 50 %.

Was als förderfähige Heizung zählt

Gefördert wird der Umstieg auf ein System, das überwiegend erneuerbare Energie nutzt. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Für die reine Reparatur einer bestehenden fossilen Heizung gibt es aus der KfW 458 nichts.

Warum der 21. Juli 2026 zählt

Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus liegen bei 30.000 €. Bei 70 % Förderung ergibt das bis zu 21.000 € Zuschuss. Zum 21. Juli 2026 wird diese Obergrenze für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen über 30.000 € abgesenkt.

  • Bis 20. Juli 2026: bis zu 21.000 € Zuschuss, also 70 % von 30.000 €
  • Ab 21. Juli 2026: höchstens 19.600 € für Haushalte mit zvE über 30.000 €
  • Danach alle sechs Monate weiter fallend, bis 2030 auf rund 13.200 €

Wer den Tausch ohnehin plant, sollte den Antrag deshalb noch vor dem Stichtag stellen. Bei einer geplanten Wärmepumpe geht es allein durch das Datum um 1.400 € Unterschied. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Prüfen Sie die genauen Stichtagsregeln vor dem Antrag, da sich Details kurzfristig ändern können.

Zwischen dem ersten Angebot und dem gestellten Antrag liegen erfahrungsgemäß einige Wochen. Ein Fachbetrieb muss das Gebäude ansehen, die Heizlast einschätzen und ein belastbares Angebot schreiben, bevor der Vertrag mit aufschiebender Bedingung steht. Wer den 21. Juli 2026 noch mitnehmen will, sollte den Prozess also nicht auf die letzte Woche legen.

Hier tauchen zwei Einkommensgrenzen auf, die nichts miteinander zu tun haben. Der Einkommensbonus von 30 % greift bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €. Die Absenkung der Höchstsumme ab dem 21. Juli 2026 trifft Haushalte über 30.000 €. Wer dazwischen liegt, bei 35.000 € etwa, bekommt weiter den Bonus, aber auf die niedrigere Obergrenze.

Antrag vor der Beauftragung

Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme bei der KfW liegt. Wer erst den Handwerker beauftragt und dann an die Förderung denkt, geht leer aus.

Damit beides zusammenpasst, wird der Vertrag mit dem ausführenden Betrieb unter eine aufschiebende Bedingung gestellt. Der Auftrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Förderzusage vorliegt. So ist der Vertrag früh genug für die Kalkulation dokumentiert, ohne dass die Maßnahme im Sinne der KfW schon begonnen hat.

Reihenfolge: erst den Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann den KfW-Antrag stellen, und erst nach der Zusage tatsächlich beauftragen. Wird diese Reihenfolge gebrochen, ist der Zuschuss verloren.

Der Heizungstausch hängt selten allein

Eine neue Wärmepumpe arbeitet nur dann wirtschaftlich, wenn die Gebäudehülle mitspielt. In einem schlecht gedämmten Altbau mit alten Fenstern braucht sie hohe Vorlauftemperaturen und verbraucht viel Strom.

Bei der KfW 458 geht es allein um die Heizung. Die Dämmung der obersten Geschossdecke, neue Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/(m²K) oder eine gedämmte Fassade laufen über andere Töpfe. Solche Maßnahmen lassen sich zeitlich bündeln, damit die Baustelle einmal eingerichtet wird und nicht in jedem Jahr aufs Neue.

Deshalb steht der Heizungstausch oft am Ende einer größeren Sanierung, zusammen mit Dämmung, Fenstern und einer erneuerten Fassade. Für diese Arbeiten gibt es bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen separate Zuschüsse, und über den Steuerbonus nach § 35c EStG lässt sich prüfen, was sich ohne KfW-Antrag rechnet.

Wir haben solche Sanierungen mehrfach koordiniert, zuletzt bei den Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wo wir einen Bestandsbau komplett entkernt, die Dächer erneuert und die Fassade auf aktuellen Energiestandard gebracht haben. Als Schlüsselfertig- und Sanierungsbetrieb planen wir den Heizungstausch als Teil des Gesamtablaufs ein und stimmen ihn mit den übrigen Gewerken ab.

So klären Sie Ihren Fall

Ob sich für Ihr Vorhaben der Antrag vor dem 21. Juli lohnt und wie sich KfW 458, BAFA-Zuschüsse und Steuerbonus sinnvoll aufteilen, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Einen Überblick über alle Programme finden Sie auf unserer Förderseite.

Rufen Sie uns an unter +49 3375 95 09 70 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir bauen in Berlin und Brandenburg im Umkreis von rund 50 km um Wildau.

FörderungHeizungSanierung
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ILB · KfW · BAFA

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