Wer die Fassade dämmt, alte Fenster tauscht oder die Haustür erneuert, bekommt über das BAFA 15 % der Kosten als Zuschuss. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Satz auf 20 %, und der Kostendeckel verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Das klingt nach Papierkram für ein paar Prozent. Bei einer größeren Maßnahme entscheidet der Sanierungsfahrplan aber über einige tausend Euro Zuschuss. Diese Rechnung zeigen wir hier mit den Zahlen, die Stand Juli 2026 gelten.
Was das BAFA als Einzelmaßnahme fördert
Die BEG Einzelmaßnahmen laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als direkter Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Gefördert wird die Gebäudehülle:
- Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke und Geschossdecken
- Fenster und Fenstertüren, wenn der neue U-Wert bei höchstens 0,95 W/(m²K) liegt
- Außentüren und Haustüren
Der Grundfördersatz liegt bei 15 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Ohne weiteren Nachweis kommen Sie damit auf bis zu 4.500 € Zuschuss je Wohneinheit.
Der geforderte U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) schließt einfache Standardfenster aus. Wer alte Doppelverglasung ersetzt, gleicht den Wert vor der Bestellung mit dem Fensterbauer ab. Sonst fällt die ganze Position aus der Förderung, obwohl die Fenster neu sind.
Was der iSFP verändert
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Fahrplan, den ein Energieeffizienz-Experte für Ihr Gebäude erstellt. Er zeigt, in welcher Reihenfolge sich Maßnahmen sinnvoll umsetzen lassen. Wer eine geförderte Einzelmaßnahme aus diesem Fahrplan ableitet, bekommt zwei Vorteile.
Der Fördersatz steigt um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Der Deckel für die förderfähigen Kosten verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Der Fahrplan hält für jede empfohlene Maßnahme fest, welcher energetische Zustand erreicht wird und wie die Schritte aufeinander aufbauen. Auch wenn Sie zunächst nur die Fassade dämmen, ist der spätere Fenstertausch bereits eingeordnet und behält den erhöhten Fördersatz. So sammeln Sie den Bonus über mehrere Jahre ein, ohne alles auf einmal umsetzen zu müssen.
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten (Deckel) | 30.000 € | 60.000 € |
| Max. Zuschuss pro Jahr | 4.500 € | 12.000 € |
Die Kosten für den iSFP selbst klären Sie vorab mit dem Energieeffizienz-Experten. Bei einer umfangreichen Sanierung holen Sie diesen Betrag über den höheren Fördersatz und den verdoppelten Deckel in der Regel deutlich wieder herein.
Der Deckel gilt pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Bei sehr großen Vorhaben lohnt der Blick, ob sich die Maßnahmen sinnvoll über zwei Jahre verteilen lassen, damit der jährliche Deckel den Zuschuss nicht begrenzt.
Beispielrechnung Fassade und Fenster
Nehmen wir eine Wohneinheit mit 40.000 € förderfähigen Kosten für Fassadendämmung und neue Fenster.
- Ohne iSFP: Der Deckel liegt bei 30.000 €. 15 % davon ergeben 4.500 € Zuschuss. Die restlichen 10.000 € zahlen Sie voll selbst.
- Mit iSFP: Der Deckel liegt bei 60.000 €, die vollen 40.000 € sind förderfähig. 20 % davon ergeben 8.000 € Zuschuss.
Der iSFP bringt in diesem Fall 3.500 € mehr Zuschuss, also fast das Doppelte des Grundbetrags. Je höher die Investitionssumme, desto größer wird der Abstand, weil der verdoppelte Deckel erst bei großen Maßnahmen voll greift.
BEG-Budget 2026 früh sichern
Das Budget für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde für 2026 deutlich gekürzt, um rund 58 % auf etwa 2 Mrd. €. Die BAFA-Einzelmaßnahmen werden aus diesem Topf bezahlt. Stellen Sie den Antrag früh im Jahr und beobachten Sie die Mittelverfügbarkeit, damit die Förderung nicht an ausgeschöpften Mitteln scheitert.
Antrag vor dem Vertrag stellen
Planung, Angebotseinholung und das Erstellen des iSFP dürfen vorab laufen. Halten Sie die Reihenfolge ein: erst den iSFP erstellen lassen, dann den BAFA-Antrag stellen, dann den Handwerker beauftragen. Eine Übersicht der Programme finden Sie unter Förderung.
§ 35c als Alternative ohne Zuschussantrag
Statt des BAFA-Zuschusses können Sie dieselbe Maßnahme über § 35c EStG steuerlich absetzen: 20 % der Aufwendungen über drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt. Beides zusammen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und der Höhe der Kosten ab. Der Vergleich steht ausführlich unter Steuerbonus § 35c oder Zuschuss.
§ 35c gilt nur für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind, und läuft bei Abschluss vor dem 01.01.2030. Vermieter und Neubauten fallen heraus. Für sie bleibt der BAFA-Zuschuss der Weg zur Förderung.
Wenn ohnehin die Heizung mit ansteht, lohnt der Blick auf die Heizungsförderung über die KfW 458, die getrennt von den BAFA-Einzelmaßnahmen läuft.
Von der Dämmung bis zur dichten Fassade
Eine geförderte Fassadendämmung ist selten ein Einzelgewerk. Sie hängt an Fenstern, Anschlüssen und oft an der Abdichtung im Sockel- und Kellerbereich.
Beim Umbau der BWB in Berlin haben wir zwei Bestandsbauten komplett entkernt, die Dächer erneuert und die Fassade auf den aktuellen Energiestandard gebracht. Wo Feuchtigkeit im Spiel ist, arbeiten wir mit Abdichtung nach DIN 18195, damit die neue Dämmung dauerhaft trocken bleibt.
Diese Kombination aus Entkernung, neuem Dach und gedämmter Fassade ist typisch, wenn ein älterer Bau auf einen förderfähigen Standard kommen soll. Die Fenster tauschen wir dabei im selben Zug, damit die Anschlüsse zwischen Dämmung und Rahmen sauber sitzen und der geforderte U-Wert auch am Bauteil ankommt.
Für Ihr Vorhaben schauen wir uns die Gebäudehülle vor Ort an und sagen Ihnen, welche Maßnahme sich mit dem iSFP rechnet und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll ist. Rufen Sie an unter +49 3375 95 09 70 oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.


