Ob eine tragende Wand dem Feuer 30, 60 oder 90 Minuten standhalten muss, entscheidet nicht der Wunsch des Bauherrn, sondern die Gebäudeklasse, in die das Haus fällt. Der bauliche Brandschutz legt Wandaufbauten, Materialien und Grundrisse fest, bevor der erste Stein steht. Wer ihn spät plant, zahlt doppelt.
Märkische Projekt Bau baut seit 1999 von Wildau aus in Berlin und Brandenburg und ist zertifizierter Fachbetrieb für Brandschutz. Brandwände aus Mauerwerk, feuerbeständige Stahlbetondecken und Holzkonstruktionen mit geprüfter Beplankung führen unsere eigenen Maurer, Betonbauer und Zimmerer auf der Baustelle aus, ohne dass ein Nachunternehmer dazwischensteht. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen wann gelten.
Was baulicher Brandschutz umfasst
Die Fachwelt unterscheidet vier Bereiche: baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Sprinkler und Brandmeldeanlagen zählen zur Anlagentechnik, Flucht- und Rettungswegpläne zur Organisation, die Feuerwehr zum abwehrenden Teil. Der bauliche Brandschutz steckt im Gebäude selbst: in tragenden Bauteilen, die im Brandfall lange genug standsicher bleiben, in Wänden und Decken, die Feuer und Rauch am Übergreifen hindern, und in Rettungswegen, über die Menschen sicher ins Freie kommen.
Nachrüsten lässt sich davon wenig. Eine Sprinkleranlage kann man in ein fertiges Gebäude hängen, eine Brandwand nicht, denn sie muss an der geplanten Stelle vom Fundament bis über das Dach durchlaufen. Deshalb gehört der Brandschutz in den Entwurf, nicht erst in die Ausführungsplanung.
Die Gebäudeklasse bestimmt die Anforderungen
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) teilt Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein, die Berliner Bauordnung folgt demselben Muster. Maßgeblich sind die Höhe des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen über dem Gelände sowie Zahl und Größe der Nutzungseinheiten. Je höher die Klasse, desto länger müssen Bauteile dem Feuer widerstehen.
| Gebäudeklasse | Typische Gebäude | Tragende Bauteile |
|---|---|---|
| GK 1 | freistehende Einfamilienhäuser bis 7 m Höhe | im Regelfall ohne Feuerwiderstandsanforderung |
| GK 2 | Doppelhaushälften und Reihenhäuser bis 7 m Höhe | feuerhemmend (F30) |
| GK 3 | sonstige Gebäude bis 7 m Höhe | feuerhemmend (F30) |
| GK 4 | Gebäude bis 13 m Höhe mit Nutzungseinheiten bis 400 m² | hochfeuerhemmend (F60) |
| GK 5 | sonstige Gebäude bis zur Hochhausgrenze von 22 m | feuerbeständig (F90) |
| Sonderbau | Hallen, Versammlungsstätten, Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser | Anforderungen nach Einzelfall, oft mit Brandschutzkonzept |
Zwischen zwei Klassen liegt oft mehr Geld als zwischen zwei Ausstattungslinien. Rutscht ein geplantes Gebäude durch ein zusätzliches Staffelgeschoss von Klasse 3 in Klasse 4, werden aus feuerhemmenden Bauteilen hochfeuerhemmende, und für den Brandschutznachweis gelten strengere Regeln. Klären Sie die Klasse deshalb, bevor der Entwurf steht.
Feuerwiderstandsklassen: F30, F60, F90
Die Zahl hinter dem F nennt die Minuten, die ein Bauteil im Normbrandversuch durchhalten muss: F30 heißt feuerhemmend, F60 hochfeuerhemmend, F90 feuerbeständig. Nach europäischer Norm heißen dieselben Stufen REI 30 bis REI 90; das R steht für die Tragfähigkeit, das E für den Raumabschluss, das I dafür, dass die dem Feuer abgewandte Seite nicht zu heiß wird. Daneben ordnen Baustoffklassen das Material selbst ein: Mauerwerk, Beton und Gipsplatten gelten als nicht brennbar, Holz als normal entflammbar. Geprüft wird aber die Konstruktion als Ganzes, deshalb kann auch ein Bauteil aus brennbarem Baustoff hohen Feuerwiderstand erreichen. In der Praxis begegnen Bauherren vor allem diesen Maßnahmen:
- Brandwände aus Mauerwerk oder Stahlbeton zwischen Gebäuden und Gebäudeabschnitten
- feuerbeständige Decken und Unterzüge, bei Stahlträgern oft mit Brandschutzbekleidung oder Brandschutzanstrich
- Feuerschutztüren und -tore der Klassen T30 bis T90 in Brandwänden und Treppenräumen
- geprüfte Abschottungen, wo Kabel, Rohre und Lüftungskanäle durch Wände und Decken laufen
- notwendige Treppenräume und Flure, die als Rettungsweg rauchfrei bleiben müssen
Brandwände und Brandabschnitte
Brandwände teilen große Gebäude in Abschnitte, damit ein Feuer nicht das ganze Haus erfasst. Die BbgBO verlangt sie unter anderem als Gebäudeabschlusswand nahe der Grundstücksgrenze und als innere Brandwand in Abständen von höchstens 40 Metern (§ 30 BbgBO). Gerade im Hallenbau bestimmt der Zuschnitt der Brandabschnitte Tragwerk, Rettungswege und Versicherungskonditionen mit; welche Faktoren dort sonst Kosten treiben, steht im Beitrag über Kosten und Bauzeit im Hallenbau.
Die kritischste Stelle jeder Brandwand ist die Öffnung. Türen und Tore brauchen dort einen zugelassenen Feuerschutzabschluss, der sich selbst schließt, und jede Kabeltrasse und jedes Rohr braucht eine geprüfte Abschottung. Wer die Haustechnik erst nach dem Rohbau plant, stemmt Durchbrüche in fertige F90-Bauteile und bezahlt die Abschottung doppelt.
Brandschutz im Holzbau
Holz brennt, aber es brennt berechenbar. Die Oberfläche verkohlt mit weniger als einem Millimeter pro Minute, und der Querschnitt dahinter trägt weiter, solange genug Material vorhanden ist. Tragwerksplaner legen Holzbauteile deshalb so aus, dass nach der geforderten Branddauer noch ein ausreichender Restquerschnitt steht.
Der zweite Weg führt über die Bekleidung: Gipsplatten schützen das Holz eine definierte Zeit vor dem Entzünden, bei der Kapselklasse K260 sind es 60 Minuten. Unsere Zimmerei fertigt Dachstühle, Holztragwerke und Holzständerwände, die mit der passenden Beplankung die geforderte Feuerwiderstandsklasse erreichen. Wie weit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5 zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab; klären Sie das früh mit Brandschutzplaner und Bauaufsicht.
Der Brandschutznachweis im Bauantrag
Ohne Brandschutznachweis läuft kein Bauantrag. Bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 darf ihn in der Regel der Entwurfsverfasser erstellen; bei den Klassen 4 und 5 und bei Sonderbauten stellt die BbgBO in § 66 höhere Anforderungen an Ersteller und Prüfung. Wie der Antrag insgesamt abläuft und wie lange die Bauaufsicht braucht, steht im Beitrag zum Bauantrag in Brandenburg.
Sonderbauten sind Gebäude mit erhöhtem Risiko, etwa Versammlungsstätten, größere Verkaufsstätten oder viele gewerbliche Hallen. Dort tritt häufig ein Brandschutzkonzept an die Stelle des einfachen Nachweises, und die Behörde kann Auflagen erteilen, von der Brandmeldeanlage bis zur Feuerwehrzufahrt. Beim Neubau des Heizkraftwerks auf dem Funkerberg in Königs Wusterhausen haben wir die schlüsselfertige Errichtung ohne die Kraftwerkstechnik übernommen; bei solchen technischen Bauwerken greifen Gebäudeplanung, Anlagentechnik und Brandschutz von Anfang an ineinander.
Brandschutz im Bestand: Sanierung und Umbau
Im Bestand lautet die erste Frage: Was wurde tatsächlich verbaut? Alte Pläne fehlen oder stimmen nicht mehr, und frühere Umbauten haben Decken durchbohrt und Abschottungen beschädigt. Vor jeder Planung steht deshalb die Bestandsaufnahme; wie die in der Praxis abläuft, zeigt der Beitrag zur Kernsanierung im Altbau.
Für die Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung errichten wir zwei Anbauten, entkernen den Bestandsbau und passen die Grundrisse an. Neue Grundrisse bedeuten neue Rettungswege. Und neue Rettungswege bedeuten neue Anforderungen an Wände, Türen und Decken, die wir im Bestand Bauteil für Bauteil mit dem Brandschutzplaner abstimmen.
Zwei Fälle verlangen besondere Abstimmung. Im denkmalgeschützten Straßenbahndepot in Alt-Heiligensee haben wir neue Mauerwerkswände gestellt und Stahlbetondecken eingezogen; dort muss jede Brandschutzmaßnahme zugleich vor der Denkmalpflege bestehen. Und wo das Haus während der Arbeiten bewohnt bleibt, wie beim Anbau für die Märkische Heimat in Ludwigsfelde, müssen die Rettungswege in jeder Bauphase frei bleiben; wie wir so etwas organisieren, beschreibt der Beitrag zum Umbau im laufenden Betrieb.
Was den Brandschutz teuer macht
Selten ist es die einzelne Brandschutztür. Teuer wird Brandschutz, wenn Anforderungen spät auftauchen, wenn sich die Einstufung des Gebäudes ändert oder wenn ein bereits geprüfter Nachweis noch einmal aufgeschnürt wird. Fünf Treiber sehen wir immer wieder:
- ein Sprung in der Gebäudeklasse, etwa durch ein zusätzliches Geschoss oder eine größere Nutzungseinheit
- die Einstufung als Sonderbau mit Brandschutzkonzept und behördlichen Auflagen
- nachträgliche Änderungen an einem bereits geprüften Brandschutznachweis
- Überraschungen im Bestand, von fehlenden Abschottungen bis zu Decken ohne nachweisbaren Feuerwiderstand
- Haustechnik, die erst nach dem Rohbau geplant wird und deren Durchbrüche nachträglich abgeschottet werden müssen
Dagegen hilft vor allem die richtige Reihenfolge: erst Nutzung und Gebäudeklasse klären, dann entwerfen, dann bauen. Als Betrieb mit eigenen Gewerken stimmen wir Rohbau, Zimmererarbeiten und Ausbau so ab, dass Brandschutzdetails nicht zwischen Nachunternehmern verloren gehen. Was wir übernehmen, steht unter Leistungen.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie neu bauen, anbauen oder umbauen, klären wir mit Ihnen zuerst Nutzung, Gebäudeklasse und den Weg zum Brandschutznachweis. Märkische Projekt Bau plant und baut seit 1999 in Berlin und Brandenburg, im Umkreis von rund 50 km um Wildau, als zertifizierter Fachbetrieb für Brandschutz mit eigenen Maurern, Betonbauern und Zimmerern. Sie erreichen uns unter +49 3375 95 09 70 oder über unser Kontaktformular.


